UNSERE AGB

DETEVENT

Allgemeine Geschäftsbedingungen für detevent Veranstaltungen

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von Daniel Torsiglieri detevent, T5 9, 68161 Mannheim (nachfolgende „detevent“ oder „wir“ genannt) werden durch den Kauf einer Eintrittskarte zu einer unserer Veranstaltungen gültig und gelten für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung. Beim Kauf der Eintrittskarten wird stets auf die Gültigkeit dieser AGB hingewiesen. Beim Betreten einer Veranstaltungsstätte gilt für den Besucher zudem die jeweilige Haus- bzw. Hallenordnung. Das jeweilige Hausrecht am Veranstaltungstag liegt bei detevent.

Detevent behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern und weist darauf hin, dass neue AGB mit der Veröffentlichung auf der Website von detevent unter www.detevent.de gelten. Ausschlaggebend für die Gültigkeit ist die zum Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarte gültige Fassung dieser AGB. Sämtliche abweichenden Bedingungen des Kunden sind ohne unsere eindeutige schriftliche Zustimmung nicht gültig und können nicht anerkannt werden.

2. Zutritt, Wiedereinlass und Verlassen von Veranstaltungen

Der Zutritt zu einer Veranstaltung von detevent ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Wird die laufende Veranstaltung vor Ihrem Ende verlassen, ist das Wiederbetreten mit dem Einlasspersonal zwingend abzusprechen. In der Regel erhält der Besucher für das Wiederbetreten eine „Auslasskarte“. Nach dem Ende der Veranstaltung ist die Veranstaltungsstätte ohne große Verzögerung zu verlassen.

3. Jugendschutz

Um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, kontrollieren wir, sofern erforderlich, beim Einlass die Ausweise der Besucher. Wir behalten uns das Recht vor, dem Kunden den Eintritt verwehren, wenn er das erforderliche Mindestalter für den Eintritt zu einer Veranstaltung nicht erreicht hat.

4. Gesundheitsschutz

Bei Veranstaltungen kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen können. Die Besucher werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen (z.B. Ohrstöpsel) zu ergreifen und ausreichend Abstand zu den Lautsprecherboxen zu halten.

5. Verbot des Eintrittskarten-Handels

Detevent hat das alleinige Recht am Veranstaltungstag in der Veranstaltungsstätte und im Vorfeld Eintrittskarten für die betreffende Veranstaltung über verschiedene Vertriebswege zu verkaufen. Dritten ist der Verkauf von Eintrittskarten untersagt. Dies gilt auch für den gewerblichen Wiederverkauf von Eintrittskarten.

6. Allgemeiner Datenschutzhinweis

Wir nehmen den Schutz von persönlichen Daten sehr ernst. Ausführliche Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen unter www.detevent.de/datenschutz.

 

7. Anfertigung und Veröffentlichung von Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

Im Rahmen unserer Veranstaltungen können zum Zweck der internen und externen Dokumentation Audio-, Foto- und Filmaufnahmen (nachfolgend als „Aufnahmen“ bezeichnet) angefertigt via Rundfunk, im TV oder im Internet auf der Website von detevent sowie auf den Kanälen in den sozialen Medien von detevent sowie in Bezug auf eine sonstige Verwertung (insbesondere Presse) veröffentlicht werden.

Ebenfalls befinden sich auf unseren Veranstaltungen ggfs. datenschutzkonforme Fotoboxen sowie weitere Gerätschaften, die auf unseren Veranstaltungen personenbezogene Daten verarbeiten.

Betroffene Personen werden vor der Verarbeitung der Daten gem. Abs. 13 und 14 DSGVO informiert. Die erfolgt in der Regel durch Beschilderung mit entsprechenden ersten Hinweisen und einem Verweis auf die Datenschutzhinweise von detevent als zweiten Schritt.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen unter www.detevent.de/datenschutz.

8. Haftung

Detevent haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt detevent fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag detevent nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von detevent ausgeschlossen.

Detevent haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, insbesondere der in 9. und 10. näher bezeichneten und ggf. in Verwahrung genommenen Gegenstände.

Detevent haftet nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort.

9. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen / Urheberrechte

Es dürfen keine Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung gemacht werden. Daher ist das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- und Videokameras aller Art, mit Ausnahme von Smartphones, nicht gestattet. Pressefotografen, die von detevent einen Fotopass für die Veranstaltung erhalten haben, sind hiervon ausgenommen. Sie dürfen jedoch nur in den Ihnen zugewiesenen Zeitfenstern, an den Ihnen zugewiesenen Stellen fotografieren.

10. Sicherheitsbestimmungen / Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und detevent behält sich das Recht vor, die Person von der Veranstaltung auszuschließen. Detevent behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke, etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.

Das Mitbringen von Tieren zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen für Partnerhunde, bzw. Blindenhunde ist im Vorfeld der Veranstaltung mit detevent abzusprechen.

 

11. Störung der Veranstaltung / Ordnungs- und Sicherheitspersonal

Offensichtlich betrunkenen und berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt. Das Recht von detevent, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

Den Anweisungen von detevent, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung und den Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze oder der Verweis der Veranstaltung aufgrund von potentiell allgemeingefährlichem oder selbstzerstörerischem Verhalten.

12. Absage und Verlegung von Veranstaltungen / Eintrittskarten-Rückgabe

Detevent behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich (in direkter Umgebung) und/oder terminlich zu verlegen.

Die Rückgabe der Eintrittskarte ist nur bei Absage oder terminlicher Verlegung der Veranstaltung durch den Veranstalter möglich. Ausgenommen sind Verlegungen durch höhere Gewalt. Hier gelten gesonderte gesetzliche Regeln.

Die Absage wird von detevent unverzüglich über die Website www.detevent.de und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk und auf telefonische Anfrage bei detevent 016091069788) bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch, bzw. die Anreise zu der Veranstaltung wird dringend Einsicht in die o.g. Website oder telefonische Anfrage detevent empfohlen. Dem Kunden wird der Ticketgrundpreis erstattet, jedoch nur unter Vorlage der Original-Eintrittskarte. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss des UN-Kaufrechts (SISG). Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Mannheim, sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind. Ist der Kaufmann, so ist Mannheim ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute; hier behält sich detevent das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

Detevent hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neben diesen AGB keine mündlichen noch schriftlichen Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht.

Sollten einzelne Klauseln oder Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB und die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Stand: 16.02.2024

Detevent Daniel Torsiglieri
T5 9, 68161 Mannheim

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